Eine auf einem Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Stromzählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist (BGH, Urteil vom 15.12.2010, VIII ZR 113/10).
Mietmangel: Unterbrechung der Stromlieferung
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