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Mietvertrag: Angemessenheit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

  • Autorenbild: RA Maik Weise
    RA Maik Weise
  • 24. Okt. 2018
  • 1 Min. Lesezeit



Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet

Mietvertrag: Angemessenheit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet (BGH, Urteil vom 08.12.2010, VIII ZR 86/10).

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