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Mietvertrag: Angemessenheit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

Autorenbild: RA Maik WeiseRA Maik Weise



Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet

Mietvertrag: Angemessenheit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet (BGH, Urteil vom 08.12.2010, VIII ZR 86/10).

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