
Abrechnung von Kautionen
Nach dem Ende des Mietverhältnisses hat sich der Vermieter innerhalb angemessener Frist gegenüber dem Mieter zu erklären, ob er aus dem beendeten Mietverhältnis stammende Ansprüche geltend macht und welche. Mit einer solchen Erklärung wird die Mietkaution abgerechnet. Der Bundesgerichtshof hat damit seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 24.07.2019 (Az. VIII ZR 141/17) bestätigt. Da das BGB die Art und Weise der Abrechnung nicht vorgebe, könne die Abrechnung des Vermie